Antrag
Die aufgeführten Angebote zur Überbrückungshilfe II richten sich nach der Beschäftigtenzahl und der Höhe der beantragten Überbrückungshilfe des Antragstellers. Die Überbrückungshilfe III richtet sich ausschließlich nach der Höhe der beantragten Überbrückungshilfe.
Die Angebote der November- und Dezemberhilfe richten sich nach der Höhe der beantragten Hilfe und danach, ob bereits die Überbrückungshilfe II bei uns beauftragt wurde.
Bitte wählen Sie das auf Sie zutreffende Angebot durch einen Klick auf den Produktnamen aus. Sie erhalten dort auch detaillierte Angaben zu den Leistungen.